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Bürgerinitiative Stadtautobahn Marburg, p. Adr. ..., 35041 Marburg Regierungspräsidium Gießen Dez. 43.1  Lärmaktionsplanung Landgraf-Philip-Platz 1-7 35390 Gie゚en  Marburg, 23.09.2015 Stellungnahme zum LAP Hessen 2. Stufe, Teilplan Straßenverkehr der Bürgerinitiative Stadtautobahn Marburg Die Vorschläge der Stadt Marburg (Abschnitt 6.6.5) werden von der B・gerinitiative Stadtautobahn (BI) unterst・zt, genauso wie die Beschlüsse des Stadtparlaments aus den Jahren 1998/2005/2014. Insbesondere betonen wir die schon seit Jahrzehnten vertretene Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW von Wehrda bis Gisselberg, sofern keine effektiveren Maßnahmen umgesetzt sind. In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls eine zügige Umsetzung der Verwendung von lärmarmem Asphalt auf der gesamten Strecke der B 3 im Marburger Stadtgebiet. Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder -fenster können nur als ergänzende Notlösungen angesehen werden und sind daher keine ernsthafte Alternative zu den oben genannten Aspekten. Nur effektiver Lämschutz an der Quelle kann wirkliche Verbesserungen der Lebensqualität und des Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung erzielen und sollte ein entsprechendes Gewicht im LAP erhalten. In diesem Sinne fordern wir auch eine Aufnahme der Untertunnelung der B3 in den Bundesverkehrswegeplan. Lobenswert ist die bereits erfolgte Sanierung der Lagerfugen in Höhe MR-Hbf, deren Impulslaute noch in über 1,5km Entfernung präsent waren. - Der Regierungspräsident ist ein politischer Beamter. So sollten auch dementsprechende Vereinbarungen aus den entsprechenden Gremien berücksichtigt werden. Die über Jahrzehnte auf vielen Ebenen ignorierte Lärmbelastung führte letztlich in 2013 zu a) Entscheidungen der Kommunen ・er Geschwindigkeitsbegrenzungen Koalitionsvertrag CDU/Grüne Hessen 2014-2019, S.65f: “Die Koalitionspartner sind sich einig, dass der Lärmschutz an Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen, die sich in der Nähe einer Wohnbebauung befinden, insgesamt verbessert werden muss. Wir respektieren die Entscheidungen der Kommunen über Geschwindigkeitsbegrenzungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, um mehr Verkehrssicherheit und Lärmschutz zu erzielen.” b1) Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg (1998/2005/2014) 1. Die Höchstgeschwindigkeit auf der B3 A zwischen Wehrda und Gisselberg wird auf 80 km/h für Pkw begrenzt. 2. Die Höchstgeschwindigkeit für Lkw wird auf 60 km/h begrenzt. 3. Es wird ein Überholverbot für Lkw angeordnet. 4. Die aufgeführten Maßnahmen werden mittels Radarkontrollen permanent überwacht. b2) Prüfantrag Tunnel - VO/2403/2013 (Beschluss: einstimmig) „Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, ob und wie eine „Untertunnelung der B3a im Marburger Stadtgebiet“ durchgeführt werden kann 1. Der Magistrat wird gebeten, konkret die Prüfung der Realisierbarkeit einer Untertunnelung der B3a im Stadtgebiet Marburg in Angriff zu nehmen. Die Prüfung soll dabei möglichst die Strecke zwischen den Abschnitten Marburg-Süd bis Marburg-Nord umfassen, zumindest aber Teilbereiche hiervon. 2. Im Rahmen der Prüfung sollen weiterhin die Interdependenzen / Auswirkungen zwischen einer Untertunnelung der B3a und der gegenwärtigen Umstrukturierungsplanung des innerstädtischen Verkehrs sowie einem wünschenswerten potentiellen Landgewinn für stadtplanerische Kreativität aufgezeigt werden. Mögliche Auswirkungen auf eine Verbesserung von bspw. Lebens- und Luftqualität sollten im Ergebnis erläutert werden.“ b3) Machbarkeitsstudie - VO/2952/2014 (Beschluss: einstimmig) “Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Land Hessen eine Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung der B 3 mit dem Ziel der Verbesserung des Lärmschutzes und der Entwicklung von innerstädtischen Bau- und Grünflächen ("Stadtquartier am Fluss") im Bereich der Lahnaue zu erarbeiten.” (”... unter Einbeziehung der Hochbrücke”) c) Sämtliche Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters in Marburg forderten im April 2015 sowohl eine Temporeduktion als auch eine Tunnellösung für die Stadtautobahn B3 !! Die Bürgerinitiative Stadtautobahn (BI) möchte diesen Zusammenhang besonders auf die negativen Folgen für die Stadtentwicklung hinweisen. Dringend benötigter Wohnraum wurde in den letzten Jahren direkt an Lärmbrennpunkten entlang der B3 errichtet, bzw. ist in der Planung oder im Bau. Solche zwar formal zulässigen, aber faktisch extremer Lärmbelastung ausgesetzten Gebäude erfordern besondere Berücksichtigung in einer an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientierten Lärmaktionsplanung. Die angeführte Verwaltungsvorschrift VLärmSchR 97 Nr.46  - Ausschluß oder Minderung des Lärmschutzes”ist eine Abkehr vom Verursacherprinzip und in Bezug auf eine Lärmminderung alles andere als zielführend. Die im einleitenden Text der LAP aufgeführte “Notwendigkeit der wechselseitigen Integration der Planungen” betrifft auch die Straßen in Baulast des Landes und des Bundes. Ferner führt die DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau” beispielhaft Mindestabstände an, die schon beim den Bau dieser vierspurigen - aktuell “autobahnähnlichen Bundesstraße” benannten - Ortsdurchfahrt missachtet wurden. Eine als Autobahn neugebaute bzw. -bewertete heutige B3 benötigt demnach einen mehrere hundert Meter breiten anbaufreien Korridor und wäre somit nicht zulässig. Entsprechende lämmindernde Maßnahmen sind nachzuholen! - zu den Bewertungsgrundlagen: Die Lärmkartierung ist seit 2012 überfällig - und zwar bei Straße und Schiene! Das zu Grunde gelegte Datenmaterial ist veraltet. Aktuelle Zählungen an der B3 werden nicht berücksichtigt. Allein seit dem “Lückenschluss” ist ein Anstieg um rund 40% an der ständigen Zählstelle “В3-Niederweimar” der BASt im Süden Marburgs zu verzeichnen.  dB(A) Grundlegend halten wir die Anwendung des Bewertungsfilters dB(A) bei komplexen Fahrgeräuschen für kritikwürdig, im Falle der innerstätischen Verkehre für methodisch falsch, da hier die energiereichen tieffrequenten Schallanteile insbesondere durch LKW oder die Ausbildung stehender Wellen zwischen parallel stehenden baulichen Situationen schlicht negiert werden. Gleiches gilt für die Bewertung von Reflektionen. Sprinter-Klasse Das Land Hessen sollte die Einordnung der sog. “Sprinter-Klasse・bei der Emissionsermittlung von der neuerlich beschönigenden Bewertung als PKW aus Vergleichsgründen bei der ursprünglichen LKW-Klassifizierung belassen und den gesetzlich durchaus vorhandenen Spielraum zum Wohle der Menschen nutzen. Berechnung Belasteter / LKZ Die Berechnung der Anzahl Belasteter ist angesichts verschiedener Neu- und Umbauten an der B3 im Vergleich zum LAP 2007 nicht schlüssig. Abweichende Werte in der Lärmsanierung = Schienenbonus der Straße? Die höheren Auslösewerte der Lärmsanierung widersprechen dem Gleichbehandlungsgebot! Geringere Auslösewerte für Krankenhaus/Schule/Universität Untersuchungen für Gebäude und Plangebiete mit geringeren Auslösewerten fehlen völlig ! Fazit: Der einleitende Text im LAP Hessen-2.Stufe lässt auf ein gestiegenes Bewusstsein bzgl. der Gesundheitsgefährdung durch Lärm schließen. Wir würden es begrüßen, wenn auf diesen Erkenntnissen nun Lösungen der Probleme erarbeitet würden, statt wie bisher die Arbeitskraft der Behördenmitarbeiter auf deren Verfestigung zu verwenden. Aufgrund o.g. mangelhafter Planungsgrundlagen erscheint der am 20.05.2015 vorgelegte Entwurf zum Thema Lärm des RP Giessen jedoch schon jetzt ermessensfehlerhaft. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bürgerinitiative Stadtautobahn Marburg
Lärmaktionsplanung 2015 Bürgerinitiative Stadtautobahn Marburg